
Der Reise-Informationsdienst-Norddeutschland (nachfolgend R.I.D.Nord genannt)
stellt unter der Internetdomain www.reise-norddeutschland.de eine Reiseauskunft
als Suchmaschine für die Tourismuswirtschaft in Norddeutschland zur
Verfügung. Dienstleister der Tourismuswirtschaft und artverwandter
Branchen aus dieser Region haben die Möglichkeit sich gegen einen Marketingbeitrag
mit einem Eintrag registrieren zu lassen.
Die Bestellung eines Eintrages in der Reiseauskunft des R.I.D.Nord erfolgt
durch Rücksendung des unterzeichneten Angebotes. Sofern nicht anders
vermerkt, gilt die Grundauskunft mit Rücksendung des unterzeichneten
Auftrages als verbindlich bestellt. Die Widerrufsfrist beträgt zwei
Wochen ab Unterschriftsdatum. Mit Unterzeichnung bestätigt der Auftraggeber,
dass er zur Auftragserteilung berechtigt ist und sich unter www.reise-norddeutschland.de
über die angebotene Leistung informiert hat.
Nach Leistungserbringung durch R.I.D.Nord ist der Marketingbeitrag für
ein Jahr im voraus zur Zahlung fällig. Die Laufzeit beträgt
zwei Jahre und verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr sofern
nicht spätestens drei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit schriftlich
gekündigt wird. Die Datensätze gelten immer nur für ein Jahr und werden jährlich abgeglichen, bzw. aktualisiert.
Der Auftraggeber hat die Möglichkeit, jederzeit kostenlos Änderungen
an seinem Eintrag vornehmen zu lassen. Bei falscher oder fehlerhafter
Eintragung wird der Eintrag auf Verlangen des Auftraggebers kostenlos
geändert; ein Recht auf Rücktritt oder Minderung wird dadurch
nicht begründet. Alle Änderungswünsche sind grundsätzlich
schriftlich anzuzeigen.
Änderungen, Erweiterungen und/oder Verbesserungen des Domainnamens
und/oder des Namens des Internet-Portals bleiben R.I.D.Nord vorbehalten,
sofern dadurch die Wettbewerbsfähigkeit nicht unangemessen beeinträchtigt
wird. R.I.D.Nord ist berechtigt, bestehende Verträge an Dritte zu
veräußern, wobei die ordnungsgemäße Veröffentlichung
gewährleistet sein muss.
Hinweis gemäß §33 BDSG: Name und Anschrift des Auftraggebers,
sowie alle für die Auftragsabwicklung erforderlichen Daten des werden
in automatisierten Dateien gespeichert
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so
wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
Eine unwirksame Bestimmung soll einvernehmlich durch eine solche Bestimmung
ersetzt werden, die der ursprünglichen Absicht der Parteien wirtschaftlich
am nächsten kommt. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist für
beide Teile, soweit gesetzlich zulässig, Seevetal.
|